Trainingsbetrieb / Coronaverordnung ab 10.02.2022

Hallo Sportsfreunde,

auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen der 30. Corona- Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 28.01.2022 (gültig ab 31.01.2022) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 28.02.2022.

Dem Teilnehmer und dem Veranstalter (i.d.R. Heimverein) obliegt die Pflicht zur Einhaltung, dem Veranstalter (i.d.R. Heimverein) zudem die Pflicht zur Kontrolle der nachfolgenden staatlichen Verpflichtungen. Die Kontrolle der Impfausweise, der Genesenennachweise oder der Testnachweise muss bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unter gleichzeitiger Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises erfolgen. Der Veranstalter kann selbstverständlich weitere Personen mit der Kontrolle beauftragen. Die Regelungen des Datenschutzes sind zu beachten.

Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen

Bei Nutzung von Duschen und Umkleiden in Innenräumen gelten die Zugangsregelungen für den Innenbereich. Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARSCoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die über einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1 verfügen.

***Eine vollständige Schutzimpfung wurde mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoff/-en (siehe unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) vorgenommen und besteht in der Regel aus zwei Impfdosen (die erforderliche Anzahl ist unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 abrufbar). Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei einer genesenen Person besteht eine vollständige Schutzimpfung unmittelbar nach der Verabreichung einer Impfstoffdosis.

Eine genesene Person leidet nicht unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und ist im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises. Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form. Die zugrundeliegende Testung ist durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt und liegt mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurück.

Geimpfte Genesene Personen sind Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion ab dem 29. Tag der Abnahme des positiven Tests oder Genesene, die nach Ihrer Erkrankung eine Impfung erhalten haben sofort mit der Impfung.

Ausnahmen für die Testpflicht im Innenbereich bestehen zudem für nachfolgende Minderjährige:

  • –  Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „Gleichgestellte Personen“) und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis
  • –  Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
  • –  Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen (bis zu einer Höchstanzahl von 25) – trotz der 2G+-Regelung – ebenfalls anwesend sein bzw. teilnehmen, wenn sie einen
  • –  aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.Weitere InformationenAktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ Corona-Regeln im Überblick: Corona-Regeln im ÜberblickAktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte LSB RLP: LSB RLP CoronaserviceGesundheitsämter Rheinland-Pfalz Übersicht:https://landkreistag.rlp.de/homepage/gesundheitsaemter-in-rheinland-pfalz/Stand: 10.02.2022

Ihr wollt Teil dieser starken Truppe sein? Dann meldet euch als Mitglied beim GSC Frankenthal an 😉

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